Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Avanto Software — Plattform für Ausschreibungen und Vergabe in der Baubranche

Stand: Juli 2026 (Version 2026-07)

1.Anbieter, Geltungsbereich und Änderungen dieser AGB

1.1Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Bereitstellung und Nutzung der Avanto-Plattform („Plattform“) als Software-as-a-Service durch die Maxim Solar UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 113, 56170 Bendorf, unter der Marke „Avanto Software“ (nachfolgend „Avanto“). Die Leistungen von Avanto richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB („Kunde“).

1.2Auf der Plattform gibt es zwei Kundenrollen: Auftraggeber (Architekten, Generalunternehmer, Bauträger, Projektinhaber, die Ausschreibungen erstellen und vergeben) und Handwerker/Nachunternehmer (Gewerbe, die sich auf Ausschreibungen bewerben und Angebote abgeben). Interne Rollen von Avanto (z. B. Administration, Vertrieb) betreffen ausschließlich die eigene Organisation von Avanto und sind nicht Gegenstand dieser AGB.

1.3Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Avanto ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Die widerspruchslose Erbringung von Leistungen gilt nicht als Zustimmung zu abweichenden Bedingungen des Kunden.

1.4Avanto darf diese AGB aus wichtigem Grund (z. B. Rechtsänderungen, Rechtsprechung, Weiterentwicklung der Plattform) ändern. Änderungen werden dem Kunden mitgeteilt und gelten als angenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen widerspricht und ausdrücklich auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurde. Änderungen der vereinbarten Leistungsinhalte selbst bedürfen stets der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden.

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2.Registrierung, Vertragsschluss, Zusatzleistungen

2.1Die Nutzung der Plattform setzt die Anlage eines Unternehmens-Accounts voraus. Mit der Registrierung unterbreitet der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrags über die kostenlosen Basisfunktionen („Plattformvertrag“). Die Registrierung darf nur durch eine vertretungsbefugte oder hierzu bevollmächtigte natürliche Person erfolgen.

2.2Kostenpflichtige Zusatzfunktionen („Premium-Leistungen“) – z. B. erweiterte Ausschreibungsvolumen, zusätzliche Nutzer oder KI-gestützte Zusatzfunktionen wie einen Angebots-Copiloten – werden nur nach Abschluss eines gesonderten Vertrags bereitgestellt. Dieser kommt zustande durch Bestellung im Kunden-Account, durch Annahme eines individuellen Angebots oder durch Vereinbarung mit dem Vertriebsteam von Avanto (z. B. per E-Mail).

2.3Avanto ist berechtigt, einen Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

2.4Der Administrator des Kunden kann weitere Nutzer-Accounts für seine Organisation anlegen. Jeder Nutzer-Account ist einer einzelnen natürlichen Person zugeordnet; die gemeinsame Nutzung eines Accounts durch mehrere Personen ist nicht gestattet.

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3.Leistungsumfang

3.1Die Plattform dient der digitalen Abwicklung von Ausschreibungen im Bauwesen: Auftraggeber können Ausschreibungen erstellen, veröffentlichen und verwalten; Handwerker/Nachunternehmer können sich über Ausschreibungen informieren und Angebote abgeben.

3.2Der konkrete Leistungsumfang (Anzahl Projekte, Nutzer, Zusatzfunktionen) ergibt sich aus dem gewählten Paket bzw. dem individuellen Angebot.

3.3Avanto kann Funktionen auf Basis von maschinellem Lernen und großen Sprachmodellen („KI-Funktionen“) anbieten, etwa zur automatischen Erfassung von Leistungsverzeichnissen (GAEB/LV), zur Preisvorschlagsermittlung oder zur Fehlererkennung in Angeboten („Angebots-Copilot“). Trotz Validierungsmaßnahmen können Ergebnisse gelegentlich unvollständig oder fehlerhaft sein. Der Kunde bleibt allein verantwortlich für die inhaltliche Richtigkeit seiner Leistungsbeschreibungen, Preise und Angebote und darf sich nicht ungeprüft auf KI-Ergebnisse verlassen.

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4.Pflichten des Kunden

4.1Der Kunde nutzt die Plattform ausschließlich zum vereinbarten Vertragszweck (Ziffer 3.1) und stellt sicher, dass seine Nutzer diese AGB einhalten.

4.2Der Kunde trifft angemessene Sicherheitsvorkehrungen (sicheres Passwort, Geheimhaltung) und informiert Avanto unverzüglich bei Verdacht auf unbefugten Zugriff.

4.3Der Kunde stellt sicher, dass Angaben zu seinem Unternehmen (insbesondere Unternehmereigenschaft) zutreffend und aktuell sind.

4.4Der Kunde darf nur Inhalte einstellen, zu deren Nutzung er berechtigt ist und die nicht gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen. Avanto kann rechtswidrige oder AGB-widrige Inhalte sperren.

4.5Der Kunde ist verantwortlich, KI-gestützte Ergebnisse (z. B. Preisvorschläge des Angebots-Copiloten) vor Verwendung zu prüfen.

4.6Der Kunde stellt Avanto von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen Avanto im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform durch den Kunden geltend gemacht werden, insbesondere wegen Verletzung von Urheber-, Wettbewerbs-, Marken- oder Datenschutzrechten durch vom Kunden eingestellte Inhalte (z. B. Baupläne, Leistungsverzeichnisse, Ausschreibungstexte, Angebotsinhalte). Die Freistellung umfasst auch die Erstattung angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Der Kunde ist nicht zur Freistellung verpflichtet, soweit er die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.

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5.Ausschreibungen und Vertragsschlüsse zwischen Nutzern

5.1Ausschreibungen sind grundsätzlich für alle Plattformnutzer sichtbar, sofern der Auftraggeber sie nicht auf nicht-öffentlich stellt.

5.2Über die Plattform geschlossene Verträge zwischen Auftraggeber und Handwerker/Nachunternehmer („Vergabevertrag“) kommen ausschließlich zwischen diesen beiden Parteien zustande. Avanto ist nicht Vertragspartei dieser Vergabeverträge, schuldet keine Erfüllung der darin geregelten Pflichten und übernimmt hierfür keine Gewährleistung oder Haftung. Die Einhaltung vergaberechtlicher und sonstiger gesetzlicher Vorgaben liegt allein in der Verantwortung der Vertragsparteien des jeweiligen Vergabevertrags.

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6.Verfügbarkeit

6.1Für kostenlose Basisfunktionen wird keine bestimmte Verfügbarkeit geschuldet.

6.2Avanto ist bestrebt, für Premium-Leistungen eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Plattform sicherzustellen („bestmögliches Bemühen“), ohne eine bestimmte Verfügbarkeitsquote zuzusichern. Die tatsächliche Verfügbarkeit hängt insbesondere von den eingesetzten Infrastruktur-Dienstleistern (Hosting/Backend) ab. Geplante Wartungsarbeiten (mit Vorankündigung) sowie Störungen außerhalb des Einflussbereichs von Avanto begründen keine Pflichtverletzung.

6.3Der Kunde meldet Störungen mit Fehlerbeschreibung, Zeitpunkt und verwendetem Gerät/Browser an support@avanto-software.com.

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7.Änderungen und Weiterentwicklung der Plattform

7.1Avanto entwickelt die Plattform laufend weiter und kann Updates einführen, um neue Funktionen bereitzustellen oder bestehende anzupassen.

7.2Schränkt ein Update die vertragsgemäße Nutzung wesentlich ein, informiert Avanto den Kunden mindestens vier Wochen vorab. Widerspricht der Kunde nicht fristgerecht, wird die Änderung Vertragsbestandteil; andernfalls gilt ein Sonderkündigungsrecht des Kunden, sofern eine Fortführung ohne die Änderung nicht möglich ist.

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8.Vergütung und Zahlungsbedingungen

8.1Die Basisnutzung ist kostenlos. Premium-Leistungen werden gemäß dem gewählten Paket bzw. individuellem Angebot vergütet.

8.2Rabatte (z. B. im Rahmen einer Gründungsmitglied-Aktion) gelten, sofern nicht anders vereinbart, nur für den ersten Abrechnungszeitraum.

8.3Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug fällig.

8.4Preisanpassungen bei Vertragsverlängerung werden mindestens vier Wochen vorher mitgeteilt; bei einer Erhöhung von mehr als 7% steht dem Kunden ein Widerspruchsrecht mit anschließendem Sonderkündigungsrecht von Avanto zu.

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9.Gewährleistung

9.1Avanto gewährleistet, dass die Plattform keine Mängel aufweist, die die vertragsgemäße Nutzung mehr als unerheblich beeinträchtigen, und beseitigt gemeldete Mängel innerhalb angemessener Frist.

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10.Haftung

10.1Avanto haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

10.2Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Avanto nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

10.3Für die Richtigkeit von KI-gestützten Ergebnissen (z. B. Preisvorschläge, automatisch erfasste Leistungsverzeichnisse) haftet Avanto nicht, soweit der Kunde die Ergebnisse ungeprüft übernimmt; Ziffer 3.3 und 4.5 bleiben unberührt.

10.4Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für ausdrücklich schriftlich übernommene Garantien bleibt unberührt.

10.5Die verschuldensunabhängige Haftung nach § 536a Abs. 1 BGB für bei Vertragsschluss bereits bestehende Mängel der Plattform ist ausgeschlossen.

10.6Ein (anteiliges) Mitverschulden des Kunden ist zu berücksichtigen. Avanto haftet für die Wiederbeschaffung von Daten nur insoweit, wie dies auch bei zumutbarer eigener Datensicherung durch den Kunden erforderlich gewesen wäre.

10.7Soweit die Haftung von Avanto nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Avanto, einschließlich der gesetzlichen Haftung aus unerlaubter Handlung; ausgenommen bleiben Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

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11.Nutzungsrechte

11.1Avanto gewährt dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares, auf die Vertragsdauer beschränktes Recht zur Nutzung der Plattform zum vereinbarten Zweck. Eine Nutzung durch Dritte außerhalb der eigenen Organisation ist nicht gestattet.

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12.Vertraulichkeit, Datennutzung und KI-Training

12.1Beide Parteien behandeln als vertraulich gekennzeichnete oder erkennbar vertrauliche Informationen unbefristet vertraulich.

12.2Der Kunde willigt ein, dass Avanto von ihm eingestellte Angebotsinhalte (z. B. Preise, Leistungspositionen) KI-gestützt analysiert, um Funktionen wie den Angebots-Copiloten bereitzustellen und die Plattform weiterzuentwickeln. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden; ein Widerruf kann zur Einschränkung KI-gestützter Funktionen führen.

12.3Avanto darf nicht-personenbezogene Daten in anonymisierter oder aggregierter Form zur Verbesserung der Plattform nutzen (z. B. Marktpreisspiegel), sofern keine Geschäftsgeheimnisse des Kunden betroffen sind.

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13.Datenschutz

13.1Avanto verarbeitet personenbezogene Daten nach den Vorgaben der DSGVO. Die Einzelheiten der Auftragsverarbeitung regelt die als Anlage beigefügte bzw. dem Kunden zur Verfügung gestellte Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO (AVV).

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14.Laufzeit und Kündigung

14.1Der Plattformvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von 7 Tagen gekündigt werden.

14.2Premium-Verträge haben, sofern nicht anders vereinbart, eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und verlängern sich automatisch um jeweils 12 Monate, sofern nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf gekündigt wird.

14.3Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (z. B. Zahlungsverzug über zwei Monate, schwerwiegende Vertragsverletzung, Insolvenz) bleibt unberührt.

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15.Cybersecurity, Sperrung

15.1Avanto ist berechtigt, angemessene Abwehrmaßnahmen gegen unberechtigten Zugriff, Cyberangriffe oder sonstige Bedrohungen für die Rechte von Kunden, Dritten oder Avanto selbst zu ergreifen. Je nach Schwere der Bedrohung kann dies vorübergehend zu Einschränkungen der Erreichbarkeit oder Funktionalität der Plattform oder zu einer vollständigen Sperrung des betroffenen Accounts führen.

15.2Avanto kann in diesem Zusammenhang Sicherheitsupdates durchführen. Zur Wiederherstellung der vollständigen Zugänglichkeit kann eine Mitwirkung des Kunden erforderlich sein (z. B. Änderung des Passworts).

15.3Gerät der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist Avanto berechtigt, den Account nach Ablauf von 30 Kalendertagen ab Zahlungsverzug zu sperren oder die Nutzung einzuschränken, bis die ausstehende Vergütung beglichen ist. Der Kunde wird hierüber per E-Mail informiert; seine Zahlungspflicht bleibt während der Sperrung unberührt. Für Nachteile aus einer berechtigten Sperrung haftet Avanto nicht.

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16.Vertragswidrige Nutzung, Vertragsstrafe

16.1Nutzt der Kunde oder ein Dritter aus dem Verantwortungsbereich des Kunden die Plattform unberechtigt (z. B. durch Umgehung der vereinbarten Nutzer- oder Projektanzahl, Weitergabe von Zugangsdaten an Unbefugte entgegen Ziffer 4.2/4.4, oder Nutzung außerhalb des Vertragszwecks nach Ziffer 3.1), schuldet der Kunde für jeden Fall der unberechtigten Nutzung eine Vertragsstrafe in Höhe der Vergütung, die für eine vertragsgemäße Nutzung im Rahmen der jeweils geltenden Mindestvertragsdauer angefallen wäre, mindestens jedoch 2.500 EUR pro Verstoß.

16.2Der Kunde kann nachweisen, dass er die unberechtigte Nutzung nicht zu vertreten hat oder dass kein bzw. ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; die Vertragsstrafe wird in diesem Fall entsprechend nicht oder anteilig gemindert erhoben.

16.3Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden, nachgewiesenen Schadens durch Avanto bleibt unberührt. Eine verhängte Vertragsstrafe wird auf einen weitergehenden Schadensersatzanspruch angerechnet.

16.4Unabhängig von der Vertragsstrafe bleibt Avanto berechtigt, den betroffenen Account nach Maßgabe von Ziffer 15 zu sperren und/oder den Vertrag nach Ziffer 14.3 außerordentlich zu kündigen.

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17.Schlussbestimmungen

17.1Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; die Parteien vereinbaren eine dem wirtschaftlichen Zweck entsprechende Ersatzregelung.

17.2Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Kaufleute ist Koblenz.

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